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   VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02   

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VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02 (https://dejure.org/2004,41420)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.04.2004 - 5 A 369/02 (https://dejure.org/2004,41420)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. April 2004 - 5 A 369/02 (https://dejure.org/2004,41420)
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  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Schädigungsfähig ist daher nur eine "lebende und entwicklungsoffene Vermögensgesamtheit" oder - anders ausgedrückt - "eine lebensfähige, werbende Organisationseinheit" (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995, 7 C 11.94, BVerwGE 98, 154, 158).

    Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Stilllegung eines Unternehmens anzunehmen, wenn das Unternehmen als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen, als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen wurde (BVerwG, Urteile vom 14.12.1995, 7 C 63.94; juris und vom 28.06.1996, 7 C 8.95, BVerwGE 101, 287, 292) und seine Wiederbelegung betriebswirtschaftlich unvernünftig wäre (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995, 7 C 11.94, BVerwGE 98, 154, 158).

    In Anlehnung an § 1 Abs. 1 Satz 2 URüV umfasst das Unternehmen als organisatorische Einheit, in der ein Inbegriff von einem gemeinsamen wirtschaftlichen Zweck dienenden Sachen und Rechten, tatsächlichen Beziehungen und Erfahrungen sowie unternehmerische Handlungen zusammengefasst ist, alle Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie alle vermögenswerten Rechte und Pflichten (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995, 7 C 11.94, BVerwGE 98, 154, 158).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 8 B 116.98
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, 8 B 116.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).

    Schon deswegen sei die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Nachbarstreitigkeiten auf vermögensrechtliche Streitigkeiten nicht zu übertragen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, 8 B 116.98; so auch Urt. v. 10.06.1998, 7 C 27.97; juris).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 8 C 6.02

    Vereinbarung über die Rückgabe; Auslegung einer -; Verzicht; - des

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Die allgemeinen Grundsätze für die Verwirkung im öffentlichen Recht gelten im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 13.02.1998, 7 B 34.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).

    Es müssen zu dem Zeitablauf besondere Umstände hinzukommen, welche die verspätete Ausübung des streitigen Rechts treuwidrig erscheinen lassen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, 8 B 116.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).

  • BVerwG, 14.12.1995 - 7 C 63.94

    Flughafen Leipzig

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist die Stilllegung eines Unternehmens anzunehmen, wenn das Unternehmen als organisatorische Einheit endgültig aufgehört hat zu bestehen, als Zusammenfassung vermögenswerter Gegenstände zerschlagen wurde (BVerwG, Urteile vom 14.12.1995, 7 C 63.94; juris und vom 28.06.1996, 7 C 8.95, BVerwGE 101, 287, 292) und seine Wiederbelegung betriebswirtschaftlich unvernünftig wäre (BVerwG, Urteil vom 06.04.1995, 7 C 11.94, BVerwGE 98, 154, 158).
  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 C 27.97

    Verwendung eines Grundstücks im komplexen Siedlungsbau; Bau von

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Schon deswegen sei die genannte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Nachbarstreitigkeiten auf vermögensrechtliche Streitigkeiten nicht zu übertragen (BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, 8 B 116.98; so auch Urt. v. 10.06.1998, 7 C 27.97; juris).
  • BVerwG, 20.03.2001 - 8 B 19.01

    Prozessordnungsgemäße Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz - Annahme

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Unter diesen Umständen würde sogar ein Verkauf des staatlichen Verwalters zur Abwehr der drohenden Inanspruchnahme keine schädigende Maßnahme nach dem VermG darstellen (st. Rechtspr.: vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 20.03.2001, 8 B 19.01; juris).
  • BVerwG, 01.03.1999 - 7 B 23.99
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Denn insoweit ist der Beigeladenen zu 1 entgegenzuhalten, dass das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 06.03.2000, 8 B 4.00; Beschluss vom 01.03.1999, 7 B 23.99; juris) sehr wohl ausgeführt hat, dass "die vom Vermögensgesetz vorgesehene Wiedergutmachung des in der Anordnung der staatlichen Verwaltung liegenden Akts des Teilungsunrechts deshalb gemäß § 11 Abs. 1, § 11 a VermG {nur} in der Aufhebung der staatlichen Verwaltung {besteht}; ist diese nicht mehr möglich, weil dies staatliche Verwaltung durch eine nachfolgende, nicht als Schädigung im Sinne des § 1 VermG zu qualifizierende Enteignung überholt worden ist, so verbleibt es in einem derartigen Fall bei der Rechtslage, die durch die vom Vermögensgesetz nicht erfasste Enteignung geschaffen wurde (vgl. zu allem Beschluss vom 01.03.1999, BVerwG 7 B 23.99 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 1).".
  • BVerwG, 28.03.2001 - 8 C 6.00

    Unternehmensbegriff; landwirtschaftlicher Betrieb als Unternehmen; Stilllegung

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Maßgeblich für die Anwendbarkeit der die Singularrestitution ausschließenden Vorschriften von § 6 Abs. 6 Satz 1 VermG (Rückgabe eines lebenden Unternehmens) bzw. § 6 Abs. 6 a Satz 1 VermG (Rückgabe einzelner zum Unternehmen gehöriger und mit ihm entzogener Vermögensgegenstände) ist, dass das Unternehmen als solches einer Schädigung im Sinne von § 1 VermG ausgesetzt war (st. Rechtspr.: vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 28.03.2001, 8 C 6.00 m.w.Nachw.; juris).
  • BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 45.94

    Rückgabe eines Unternehmensrestes nach Betriebsstillegung und -veräußerung durch

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Das Bundesverwaltungsgericht führt im Urteil vom 18.01.1996 (7 C 45.94; juris) deutlich aus, dass sich die zunächst in Form der Anordnung der staatlichen Verwaltung angelegte Schädigung in einem nachfolgenden weiteren Schädigungsakt (dort der Veräußerung des Betriebsvermögens durch den staatlichen Verwalter) vollzogen haben muss.
  • BVerwG, 13.02.1998 - 7 B 34.98
    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2004 - 5 A 369/02
    Die allgemeinen Grundsätze für die Verwirkung im öffentlichen Recht gelten im Bereich des Vermögensrechts ohne Einschränkungen (BVerwG, Beschl. v. 13.02.1998, 7 B 34.98; juris und zuletzt BVerwG, Urt. v. 28.05.2003, 8 C 6.02; juris).
  • VG Magdeburg, 18.11.1997 - A 5 K 2114/97
  • BVerwG, 06.03.2000 - 8 B 4.00

    Enteignungen durch besatzungshoheitliche Maßnahmen - Treuhandverwaltung von

  • BVerwG, 28.06.1996 - 7 C 8.95

    Restitution von Bodenreformland als Eigentum

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